Anmeldung

Wenn Sie ein psychotherapeutisches Erstgespräch vereinbaren wollen melden Sie sich bitte per Telefon (siehe „Kontakt“).

Bitte geben Sie Ihr Anliegen und Ihre Telefonnummer unter der Sie gut zu erreichen sind an. Wir rufen Sie dann baldmöglichst zurück.

Wenn Sie an Psychotherapie interessiert sind, gilt folgendes:

Psychotherapie ist eine antragspflichtige Leistung Ihrer Krankenkasse. Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen können Sie fünf bis sieben „Probesitzungen“ (probatorische Sitzungen) absolvieren, ohne dass eine Psychotherapie genehmigt werden muss. Diese probatorischen Sitzungen dienen zur Diagnostik und auch dazu, festzustellen, wie eine mögliche gemeinsame psychotherapeutische Arbeit gestaltet werden könnte.

Sie benötigen für den Erstkontakt keine Überweisung sondern nur Ihre Versichertenkarte.
Nach Ende der probatorischen Sitzungen fällt eine Entscheidung über die Einleitung einer psychotherapeutischen oder psychoanalytischen Behandlung . Dann wird ein Antrag an die Krankenkasse auf Genehmigung der Psychotherapie gerichtet. Bei Anträgen auf eine Langzeittherapie ( 50 Sitzungen und mehr) wird ein Gutachterverfahren notwendig, bei dem wir einen Bericht über den Patienten/die Patientin anfertigen, der in anonymisierter Form in einem separat verschlossenen Umschlag der Krankenkasse zugeleitet wird, die den Bericht dann an eine(n) Gutachter/-in weiterleitet. Diese(r) Gutachter/-in nimmt Stellung dazu , ob der Krankenkasse eine Übernahme der Kosten für die Behandlung empfohlen wird.
Bei privaten Krankenversicherungen oder bei Patientinnen und Patienten mit Beihilfeanspruch ist das Vorgehen grundsätzlich vergleichbar. Beihilfe berechtigte Patientinnen und Patienten müssen sich die entsprechenden Antragsformulare von Ihrer zuständigen Beihilfestelle zuschicken lassen. Patienten mit private Krankenversicherung sollten vor Inanspruchnahme einer Psychotherapie in ihrem Versicherungsvertrag nachschauen, welcher Anspruch auf Kostenerstattung für Psychotherapie mit der Krankenversicherung vereinbart ist, und sie sollten auch überprüfen wie viele probatorische Sitzungen in Anspruch nehmen dürfen. Im Bereich der privaten Krankenversicherung handelt es sich oft nur um drei statt, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung, um fünf probatorische Sitzungen.

Kontakt

Telefonisch sind wir sicher zu folgenden Zeiten zu erreichen:

Montag 9.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 10.30 Uhr
Donnerstag 17.00 – 19.00 Uhr

Ausserhalb dieser telefonischen Sprechzeiten können sie eine kurze Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen, wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen

Telefon 02 14 / 855 45 40

Praxisassistenz Dipl. Psych. Judith Maier

Kosten

Für alle von der gesetzlichen Versicherung genehmigten Therapieleistungen entfallen keine Kosten. Bei Privatversicherten entstehen Kosten je nach Höhe der im Vertrag vereinbarten Erstattungsleistungen. Für den Fall dass vereinbarte Sitzungstermine nicht wahrgenommen bzw. nicht frühzeitig genug abgesagt werden erheben wir ein Ausfallhonorar, dass miteinander vereinbart wird.

Notfalladresse

Landeskrankenhaus Langenfeld
02173/ 102-0 (sich dort zur psychiatrischen Ambulanz weiterleiten lassen)

Evangelisches Krankenhaus Bergisch – Gladbach
02202/122-0 (sich dort zur zuständigen Ambulanz weiterleiten lassen)

Tagesklinik Alteburger Strasse, Köln
0221/ 3394-0